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Peinsipp, Stefan
Fischereirecht in Hessen
Kommentar
Kommunal- und Schul-Verlag
978-3-8293-1195-3
1. Aufl. 2015 / 128 S.
Kommentar

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Kurzbeschreibung

Das Land Hessen gehört zwar nicht zu den wasserreichsten Ländern der Bundesrepublik Deutschland, es verfügt aber dennoch über eine beachtliche fischereiliche Tradition.

Die insgesamt für die Fischerei zur Verfügung stehende Gewässerfläche von 27 099 ha besteht im Wesentlichen aus Fließgewässern, die mit rund 20 000 ha und 18 000 km Gesamtlänge den größten Anteil stellen. Alle hessischen Fließgewässer liegen im Einzugs- und Einmündungsbereich von vier übergeordneten Flusssystemen, die von den größeren Flüssen der Weser (u. a. mit Fulda, Werra, Eder, Schwalm und Diemel), dem Rhein (u. a. mit der Lahn), dem Main (u. a. mit Gersprenz, Mümling, Kinzig, Nidda, Sinn und Wetter) und dem Neckar gebildet werden. Mit dem aktuellen Gesetz in der Fassung vom 3.12.2010, mit Änderungen aus dem Jahr 2013, hat das hessische Fischereirecht einige Änderungen erfahren.

Neben der Streichung der Präambel und der in § 1 normierten Zielsetzung des Gesetzes sowie einzelner weiterer Paragrafen dient dieses auch der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik.